Die böse Fraktionsdisziplin...
Posted by Bastian • Friday, August 7. 2009 • Category: Aktuell: , The Pirates Gospel
So weit ich das mitbekommen habe ist es als Pirat angesagt gegen einen Fraktionszwang (der ja de facto sowieso nicht existiert) oder auch die Fraktionsdisziplin zu sein. Schliesslich soll ja jeder Abgeordnete - das Grundgesetz sagt es ja schon - nur nach seinem Gewissen entscheiden und Meinungsfreiheit ist schliesslich ein hohes Gut.
Ich bin, zumindest was die Fraktionsdisziplin angeht, einer etwas anderen (und damit kontroversen) Meinung. Denn so gut wie sich die Passage im Grundgesetz auch anhören mag: An der Realität des Systems geht es vorbei, denn der Ablauf ist doch etwas komplexer. Partei XY wählt die Kandidatenliste zur Wahl und wählt sich ein Wahlprogramm zusammen.
Und am Wahltag gibt der Wähler seine Stimme ab und wählt damit... ja was wählt er denn? Den einzelnen Abgeordneten der Partei oder doch das Programm? Zumindest für die Zweitstimme lässt dich die Frage recht deutlich beantworten: Ich wähle eine Partei. Und im Idealfall sollte ich mich vorher über ihr Programm schlau gemacht haben und damit auch ihr Wahlprogramm wählen.
Was das mit der Fraktionsdisziplin zu tun hat? Wenn ich als gewählter Abgeordneter einer Partei nun in ein Parlament einziehe dann bin ich in dieser Funktion als Diener des Volkes beschäftigt. Hat der Wähler dann nicht auch ein Recht darauf das ich mich bemühe die Themen und Ansichten zu vertreten die meine Partei in ihrem Programm vertreten hat? Ich denke schon.
Das Problem: Vermutlich stimmt der Abgeordnete nicht in allen Punkten des Programms zu 100 % mit der Partei überein. Und je größer die Partei desto extremer wird dieses Problem. Doch selbst bei den Piraten gibt es genug Punkte wo ich beispielsweise nicht komplett die selbe Ansicht vertrete wie sie nun im Wahlprogramm stehen (z.B. finde ich die Aussagen zum Urheberrecht viel zu weichgespült). Das Programm jedoch wurde demokratisch auf dem Parteitag abgestimmt und dieses trage ich mit, auch wenn es nicht in allen Punkten meine Ansichten komplett vertritt.
Sollte ich nun aus Gewissensgründen in Punkten die im Programm niedergelegt wurden anders abstimmen oder sollte ich dem (vermeintlichen) Wählerwillen folgen? Meiner Ansicht nach sollte man in dem Fall seine eigene Meinung hinten anstehen lassen und dem demokratisch legitimierten Programm folgen, denn als Parlamentarier ist man eben nicht in der Funktion der Privatperson an den Abstimmungen beteiligt.
Natürlich ist diese Position angreifbar, denn auch der Wähler wird im Zweifelsfall nicht zu 100 Prozent mit dem Wahlprogramm übereinstimmen. Das Problem dabei ist: Im jetzigen System gibt es kein direktes Feedback. Der Wähler hat nicht die Möglichkeit zu sagen “folgende Punkte finde ich gut und diese Punkte will ich nicht”, denn mit seinem Kreuz wählt er Gesamtpakete. Und im Zweifel einfach das kleinere Übel.
Solange sich das parlamentarische System in dieser Richtung nicht ändert wird dies meiner Ansicht nach auch die beste Option sein, zumindest für Themenkomplexe in denen innerhalb der Partei im Programm aussagen getätigt wurden. Für alle Bereiche in denen keine Aussage getroffen wurde sieht das natürlich anders aus. Hier sollte jeder Abgeordnete seine Position vertreten wenn es innerhalb der Partei keine Einigung gibt.
Die einzige Alternative im jetzigen System wäre es wohl das Abgeordnete nur in den Parteien Mitglied sind mit deren Programmen sie völlig d’accord sind. Wie realistisch das ist dürfte sich jeder selbst denken können.
Und nun überzeugt mich vom Gegenteil!
Ich bin, zumindest was die Fraktionsdisziplin angeht, einer etwas anderen (und damit kontroversen) Meinung. Denn so gut wie sich die Passage im Grundgesetz auch anhören mag: An der Realität des Systems geht es vorbei, denn der Ablauf ist doch etwas komplexer. Partei XY wählt die Kandidatenliste zur Wahl und wählt sich ein Wahlprogramm zusammen.
Und am Wahltag gibt der Wähler seine Stimme ab und wählt damit... ja was wählt er denn? Den einzelnen Abgeordneten der Partei oder doch das Programm? Zumindest für die Zweitstimme lässt dich die Frage recht deutlich beantworten: Ich wähle eine Partei. Und im Idealfall sollte ich mich vorher über ihr Programm schlau gemacht haben und damit auch ihr Wahlprogramm wählen.
Was das mit der Fraktionsdisziplin zu tun hat? Wenn ich als gewählter Abgeordneter einer Partei nun in ein Parlament einziehe dann bin ich in dieser Funktion als Diener des Volkes beschäftigt. Hat der Wähler dann nicht auch ein Recht darauf das ich mich bemühe die Themen und Ansichten zu vertreten die meine Partei in ihrem Programm vertreten hat? Ich denke schon.
Das Problem: Vermutlich stimmt der Abgeordnete nicht in allen Punkten des Programms zu 100 % mit der Partei überein. Und je größer die Partei desto extremer wird dieses Problem. Doch selbst bei den Piraten gibt es genug Punkte wo ich beispielsweise nicht komplett die selbe Ansicht vertrete wie sie nun im Wahlprogramm stehen (z.B. finde ich die Aussagen zum Urheberrecht viel zu weichgespült). Das Programm jedoch wurde demokratisch auf dem Parteitag abgestimmt und dieses trage ich mit, auch wenn es nicht in allen Punkten meine Ansichten komplett vertritt.
Sollte ich nun aus Gewissensgründen in Punkten die im Programm niedergelegt wurden anders abstimmen oder sollte ich dem (vermeintlichen) Wählerwillen folgen? Meiner Ansicht nach sollte man in dem Fall seine eigene Meinung hinten anstehen lassen und dem demokratisch legitimierten Programm folgen, denn als Parlamentarier ist man eben nicht in der Funktion der Privatperson an den Abstimmungen beteiligt.
Natürlich ist diese Position angreifbar, denn auch der Wähler wird im Zweifelsfall nicht zu 100 Prozent mit dem Wahlprogramm übereinstimmen. Das Problem dabei ist: Im jetzigen System gibt es kein direktes Feedback. Der Wähler hat nicht die Möglichkeit zu sagen “folgende Punkte finde ich gut und diese Punkte will ich nicht”, denn mit seinem Kreuz wählt er Gesamtpakete. Und im Zweifel einfach das kleinere Übel.
Solange sich das parlamentarische System in dieser Richtung nicht ändert wird dies meiner Ansicht nach auch die beste Option sein, zumindest für Themenkomplexe in denen innerhalb der Partei im Programm aussagen getätigt wurden. Für alle Bereiche in denen keine Aussage getroffen wurde sieht das natürlich anders aus. Hier sollte jeder Abgeordnete seine Position vertreten wenn es innerhalb der Partei keine Einigung gibt.
Die einzige Alternative im jetzigen System wäre es wohl das Abgeordnete nur in den Parteien Mitglied sind mit deren Programmen sie völlig d’accord sind. Wie realistisch das ist dürfte sich jeder selbst denken können.
Und nun überzeugt mich vom Gegenteil!


11 Comments
Für die Piraten mag das gerade nicht akut sein. Aber im Rahmen des Fragebogens für die Bewerber zur LTW in NRW ist mir aufgefallen das viele völlig unreflektiert erstmal “DAGEGEN” schreiben weil ja irgendwo Zwang darin vorkommt.
Auf der einen Seite wird Jörg Tauss hochgejubelt weil er gegen die Zensur stimmt. Auf der anderen Seite werden die Grünen niedergemacht weil dort Leute gegen ihre Fraktion gestimmt haben.
Bei den Direktmandaten sieht das anders aus, da hast du völlig recht. Diese sind ja auch viel gezielter demokratisch legitimiert von einer kleineren Gruppe in anderem Kontext.
Und ja, das Programm wird nicht 1:1 umgesetzt. Aber du sagst es ja: Ein Programm gibt eine Zielrichtung vor für die sich die Wähler entschieden haben. Die Frage ist: Sollten sich Abgeordnete ganz gezielt gegen die Grundrichtung stellen mit ihrer Stimme weil ihre pers. Meinung zu dem Thema eine andere ist?
Extrembeispiel wäre der Pirat der für Überwachung stimmt oder Ähnliches.
Schön wäre natürlich, wenn es statt des Fraktions-'zwangs' einen Fraktions-Konsens gäbe. Das heisst dann eben nicht, dass Abweichler zwangsweise mundtot gemacht werden müssen. Bei großen (allgemeineren/umfassenden) Zielen erwarte ich aber von jedem Abgeordneten, dass er notfalls die eigenen Interessen dem höheren Ziel unterordnen kann.
Mein Wunsch ist mehr Zielpolitik statt Parteipolitik. Ich will von 'meinem' Kandidaten nicht hören, dass seine Partei die tollste ist, sondern dass er meine Ziele vertritt. Also entscheide ich mich (notgedrungen) für die Partei, in der ich die meisten Vertreter finde.
Also: Ja, wenn das Gewissen des Abgeordneten es nicht zulässt, mit dem Rest der Fraktion zu stimmen, dann möchte ich gerne, dass er sich der Mehrheit widersetzt. Das wird also die Ausnahme bleiben. Insgesamt ist der Konsens wichtig, sonst gibts Chaos.
Das führt aber auch zu der Frage, warum der Wähler so sehr wenig Einflussmöglichkeiten hat. Bei Heise gibt es gerade eine Diskussion mit einem Schweizer. Der kann überhaupt nicht verstehen, wieso wir uns vier Jahre lang mit allem abfinden und den Mund verbieten lassen.
Um den allgemeinen Konsens geht es mir auch, deshalb finde ich es nur spannend wie man eine Fraktionsdisziplin allgemein ablehnt ohne viel zu reflektieren ob es nicht auch Gründe gibt die dafür sprechen.
Zu den Möglichkeiten der Einflussnahme ist hier in den Kommentaren ja schon ein Stichwort gefallen - Liquid Democracy, siehe http://wiki.piratenpartei.de/Liquid_Democracy
Doch dafür muss man das System selbst ändern was zumindest kurzfristig nicht passieren wird denke ich.
Schau dir mal Liquid Democracy an: http://wiki.piratenpartei.de/Liquid_Democracy
Ich habe zu diesem Thema auch einmal einen Blog-Kommentar beim atarifrosch geschrieben:
http://blog.atari-frosch.de/2009/07/26/grunes-kommunikationsproblem/#comment-2863
Und ja, ich bin eindeutig auch dafür, dass Politiker der Grünen FÜR Internetzensur stimmen dürfen, wenn sie das wollen.
Mit deiner Zweitstimme kannst du leider auf Bundesebene & Länderebene nicht eine Rangfolge festlegen. Auf kommunaler Ebene geht das ja in einigen Bundesländern in Form von Kumulieren & Panaschieren.
"... ja was wählt er denn?" - fragst du. Er nickt Listen ab, die von den Parteien zuvor zusammengekungelt wurden. Oder glaubst du, dass du bei den sicheren Listenplätzen irgendeinen Kandidaten - wie im GG gefordert - unmittelbare wählst.
Hohe Zeit, dass sich die Piraten in NRW für kumulieren und panaschieren einsetzen.
Du missinterpretierst das "unmittelbar". Unmittelbar heißt hier nur, das die Stimme des Wählers sich unmittelbar, also ohne dazwischenliegende Instanzen (wie z.b. Wahlmänner in den USA) auf die Sitzplatzverteilung des Parlaments auswirkt. (BVerfGE 95, 335, 350)
http://de.wikipedia.org/wiki/Instant-Runoff-Voting
Das ist auch ein cooles Prinzip um die Stimme jedes einzelnen zu bewerten und keine unter den Tisch fallen zu lassen.
Außerdem ist es nicht Aufgabe des Gesetzgebers, absichtlich verfassungsfeindliche Gesetze zu erlassen, damit das Verfassungsgericht sie auf das maximal erlaubte Maß zurechtstutzt. Das Parlament muss selbst entscheiden, wie weit es gehen will, andernfalls macht es sich selbst überflüssig.
Add Comment